Um die Digitalisierung des Einzelhandels voranzutreiben hat das Land NRW unter dem Projektträger Jülich in Zusammenarbeit mit den Digital-Coaches des Handelsverbands einen Förderaufruf gestartet. Zur Ausschüttung ist ein Betrag von bis zu 5 Millionen Euro, der in mehreren Förderrunden verteilt wird.
Antragsberechtigt ist dabei jeder Kleinstunternehmer bei einem Zuschuss von bis zu 2.000,00 € für mehrere Fördergegenstände. Eine Rückzahlung der Förderung ist nicht vorgesehen.
Anträge müssen digital unter der Website https://antrag.digihandel.nrw/ eingereicht werden. Im Folgenden werden wir Ihnen einen kurzen Überblick über die einzelnen Fördergegenstände und benötigten Unterlagen ermöglichen.
Die Fördermaßnahme im Überblick
Anspruchsberechtigung | Kleinstunternehmen (bis zu 50 Mitarbeiter / 10 Millionen Jahresumsatz) |
Fördergegenstände | 1.) Software-Lizenzen / Digitale Tools 2.) Ausstattung zur Produktfotografie bzw. zur Erstellung digitaler Inhalte 3.) Digitale Hardware am Point of Sale 4.) Abholstation 5.) Digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme 6.) Weiterbildungsmaßnahmen |
Benötigte Unterlagen | Aktueller Handelsregisterauszug (GmbH) oder Gewerbeschein (Einzelunternehmen) Ausgefülltes Antragsformular (Digital) |
Möglichkeiten der Förderung | Ein Fördergegenstand pro Förderrunde |
Sollten Sie noch etwaige Fragen zur Antragstellung oder einzelnen Fördergegenständen haben, hilft Ihnen der Handelsverband NRW Ruhr-Lippe gerne weiter!
Kontaktieren Sie uns unter der Rufnummer 02361 / 1026-0.