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Abel

“Generationsfreundlichkeit” in Ihrem Unternehmen?

“Generationsfreundlichkeit” in Ihrem Unternehmen? 150 150 Handelsverband NRW Ruhr-Lippe

Das Qualitätszeichen “Generationsfreundliches Einkaufen” des Handelsverband Deutschland wurde entwickelt, um auf Veränderungen der Gesellschaft und deren Ansprüche zu reagieren. Auch der Handel ist von diesen gesellschaftlichen und demographischen Veränderungen betroffen – doch was heißt generationsfreundlich überhaupt? Trägt ein Geschäft das Qualitätszeichen, kann sich der Kunde u.a. auf einen sicheren und bequemen Einkauf, barrierarme Zugänge und die qualitative Beratung und Ausschilderung verlassen.

Sie wollen für besondere Generatiosnfreundlichkeit werben und dies auch sichtbar machen? Melden Sie sich ganz einfach online für die Qualifizierung an und unsere geschulte Testerin prüft vor Ort anhand eines Kriterienkatalogs die Generatiosnfreundlichkeit in Ihrem Unternehmen. Weitere Hinweise zum Ablauf finden Sie auch im Prüfhandbuch oder auf der Homepage.

Sie haben bestanden? Super! Nun können Sie für drei Jahre mit dem Qualitätszeichen werben! Kundenzufriendeheit, eine längere Verweildauer sowie die stärkere Kundenbindung inklusive – achja, ein schöner Pressetext kommt oben drauf! 😉

Interessiert oder weitere Informationen benötigt? Kontaktieren Sie Ihren Handelsverband NRW Ruhr-Lippe – es lohnt sich!

Kampagne: “Nicht nur klicken, auch anfassen”

Kampagne: “Nicht nur klicken, auch anfassen” 150 150 Handelsverband NRW Ruhr-Lippe

„Nicht nur klicken, auch anfassen!“ Unter diesem Motto starten am 15.09. die Handelsverbände mit Unterstützung der SIGNAL IDUNA eine kollaborative 360° Kampagne, die das Einkaufserlebnis als sinnliche Erfahrung inszeniert. Ziel ist es über die Gemeinschaftsinitiative „Anfassbar gut.“, die Innenstädte zu beleben und den durch die Corona-Pandemie stark in Mitleidenschaft gezogenen lokalen Einzelhandel zu unterstützen. Herzstück der Kampagne ist ein Imagevideo, das die beim Einkauf erlebten, unterschiedlichen Sinne betont. Einen kuscheligen Pullover anfassen, an Parfüm oder Blumen riechen, die neue Lieblingsplatte im Plattenladen hören, mit der Familie durch liebevolle Läden stöbern und dabei durch die neue Sonnenbrille sehen – lokales Einkaufen spricht alle unsere Sinne an und genau das macht es zu einem emotionalen Erlebnis. Diese Botschaft wird über eine 360° Kampagne über Social Media, Printanzeigen, Out-of-home, aber auch direkt durch Plakate über lokale Händler kommuniziert. Die Mitglieder der Handelsverbände können sich über ein Download-Portal passende Materialien herunterladen und so aktiv die Kampagne unterstützen.„Der stationäre Einzelhandel hat unter der Corona-Pandemie stark gelitten, deswegen möchten wir ihn jetzt mit unserer Kampagne unterstützen. Das lokale Einkaufen ist ein Erlebnis für die Sinne und genau das wird mit der Kampagne in den Mittelpunkt gestellt“ sagt Denise Stahlhuth (SIGNAL IDUNA).

Was sind Deutschlands Lieblingsläden? – Gewinnspielaktion für Endkunden:
Was zeichnet unsere Innenstädte aus? Es ist vor allem die Individualität und die Vielfalt – insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Um genau diese zu unterstützen, sucht die Initiative monatlich einen „Anfassbar gut.“-Laden. Im Rahmen eines Gewinnspiels können Endkunden ihr Lieblingsgeschäft nominieren und uns mitteilen, warum sie genau hier am liebsten einkaufen. Gewinnt der Laden, erhält der Nominierende einen 250,00€-Gutschein für sein Lieblingsgeschäft.

Wie beleben Händler ihre Stadt? – Gewinnspielaktion für Händler
Zusätzlich dazu wird unter den im Rahmen des Gewinnspiels nominierten Händlern ein weiterer Preis von bis zu 10.000€ ausgelobt – und dieses Mal sind die kreativen Ideen der Händler gefragt.Gesucht: Das beste Konzept eines Händlers zur Belebung seiner Stadt bzw. seines Viertels. Der Gewinner erhält bis zu 10.000€ zur Umsetzung der eigens kreierten Ideen – 2.000€ pro Sinneswahrnehmung, die mit dem Konzept angesprochen wird. Die Preisverleihung erfolgt öffentlichkeitswirksam auf dem Handelskongress 2020 in Berlin.

Die Microsite nichtnurklicken.de zeigt die komplette Kampagne inklusive Imagefilm in Aktion und ist zugleich Landingpage für alle Interessenten und Händler, die mitmachen wollen.

Über Anfassbar gut
„Anfassbar gut.“ ist eine Initiative der des HDE in Zusammenarbeit mit der SIGNAL IDUNA , die im März dieses Jahres zur Stärkung des lokalen Handels ins Leben gerufen wurde. Es werden dabei regelmäßig Themen und Angebote rund um Digitalisierung, Absicherung und Services, speziell für den Handel, präsentiert. Mehr Informationen finden Sie unter: http://www.anfassbargut.com

Coronavirus – Informationen // Downloads // Hilfestellungen

Coronavirus – Informationen // Downloads // Hilfestellungen 150 150 Handelsverband NRW Ruhr-Lippe

Stand: 01.03.2023- 12:00 Uhr

Nach der Test- und Quarantäneverordnung zum 31. Januar 2023, ist nun die NRW Coronaschutzverordnung zum 28.02.2023 gänzlich ausgelaufen. Somit gelten ab dem 01.03.2023 nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetzt. Der Bund wird wiederum die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) noch verbliebenen Coronaschutzmaßnahmen ab dem 1. März 2023 weitgehend aussetzen. Dies gilt namentlich für die bisher bestehende Testpflicht für Krankenhäuser, Pflegeheime etc. sowie die Maskenpflicht für Beschäftigte in diesen Einrichtungen. Nur die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen wird damit auf Basis des IfSG über den 1. März hinaus bis zum gesetzlich vorgesehenen Ende sämtlicher Sonderreglungen im IfSG am 7. April fortbestehen.

Wir möchten nun nach 1073 Tagen unserer Hoffnung Ausdruck verleihen, Sie bei den häufig kurzfristigen Änderungen der rechtlichen Vorgaben und neuesten Entwicklungen wirkungsvoll unterstützt zu haben.

Sollte sich die Situation erneut kurzfristig verändern, finden Sie hier aktuelle Informationen zum anklicken. Neben dem Angebot auf dieser Seite erhalten unsere Mitglieder regelmäßige Updates zum Umgang mit Corona per Mail – darin verschicken wir u.a. verschiedene Vordrucke, Hilfestellungen und weitere wichtige Sonderinformationen.

Sie sind Mitglied und bekommen kein automatisches Update? Bitte melden Sie sich – auch wenn sich Ihre Mail-Adresse geändert haben sollte.
Bei weiteren Fragen rufen Sie uns an oder schreiben uns. Unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter “Kontakt”.

Sie sind (noch) kein Mitglied und wollen von uns informiert und unterstützt werden? Klicken Sie durch unsere verschiedenen Leistungen oder Schreiben Sie uns – info@hvnrwruhrlippe.de

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// Aktuelle Verordnung

Aktuell geltende Verordnung

Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 28. Februar 2023 nach 1.073 Tagen ausgelaufen und ab dem 1. März 2023 sind nun auch auch die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen entfallen. Auch die gesonderte Allgemeinverfügung für Pflegeeinrichtungen etc. (AVE) wird nicht verlängert.

Bestehen bleiben hingegen die vorwiegend aus Bundesrecht resultierenden Schutzmaßnahmen für Einrichtungen für vulnerable Personen. Demnach gilt:

– Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.

– Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses; diese Vorgabe wird jetzt in der Coronaschutzverordnung geregelt (anstatt wie bisher in der Test- und Quarantäneverordnung).

– Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.

-Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.

– Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.

Aktuell geltende Veröffentlichungen des Landes NRW

Bitte vergewissern Sie sich auf der Seite des NRW Gesundheitsministeriums, dass Sie die aktuellste Veröffentlichung beachten! Hier finden Sie neben der Coronaschutzverordnung auch alle weiteren Verordnungen (zur Einreise, Betreuung,…) des Landes NRW.

>> Rechtliche Regelungen des Landes NRW

Die aktuellen “Hygieneempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen” zur CoronaSchVO des Landes NRW finden Sie hier

// Aktuelle Finanzhilfen

Übersicht der aktuellen Finanzhilfen

Auf der Seiten des Bundeministerium für Wirtschaft und Energie bekommen Sie einen Überblick zu den Corona-Hilfen. Auf der Seite des NRW Wirtschaftsministriums werden u.a. die NRW-spezifischen Maßnahmen dargestellt.

>> Seite des Bundeswirtschaftsministeriums (u.a. zu den Überbrückungshilfen)
>> Seite des NRW Wirtschaftsministeriums

Regelungen beim Rückmeldeverfahren der NRW-Soforthilfe

Die Fristen wurden nochmals verlängert, auch um für Entlastung zu sorgen. Dabei sind nun zwei Möglichkeiten vorgesehen:

– Abrechnung im Frühjahr 2021, Rückzahlung bis Herbst 2021
oder
– Abrechnung im laufenden Jahr


Aktuell verschickt das Ministerium (noreply@soforthilfe-corona.nrw.de) eine Mail an alle Soforthilfe-Empfänger*innen mit weiteren Informationen.

>> Ein ausführliches FAQ finden Sie hier
>> Ein Erklärvideo zum Rückmeldeverfahren finden Sie hier
>> Kontaktmöglichkeiten (neben Ihrem Handelsverband) finden Sie hier

Steuererleichterung NRW

Auf der Seite des NRW Finanzministeriums finden Sie verschiedene Anträge u.a. zum Thema Steuererleichterung

>> Seite der NRW Finanzverwaltung

// Kurzarbeitergeld

Informationen zum Kurzarbeitergeld

Auf den folgenden, verlinkten Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit.

>> Zentrale Seite der Arbeitsagentur zum Kurzarbeitergeld mit allen Formularen
>> FAQ zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit
>> Digitaler Assistent zur Beantragung

// Arbeitsschutz

Informationen zum Arbeitsschutz

Hinweise für Arbeitgeber und -nehmer finden Sie u.a. auf den Seiten der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, sowie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums. Beim Ministerium gibt es dazu die aktuelle Arbeitsschutzverordnung (u.a. zur Maskenpflicht).

>> Seite der Berufsgenossenschaft
>> Seite des Bundesarbeitsministeriums

// Allgemeine Informationen

Sammlung Informationen der NRW Landesregierung

Die NRW Landesregierung hat auf ihrer Seite eine Übersicht zu verschiedenen Fragestellungen aus unterschiedlichen Fachbereich zur Verfügung gestellt.

>> Informationsübersicht als FAQ der NRW Landesregierung

>> Sonderseite zu den Coronaschutz-Regeln in NRW

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